Gaspreisbremse

Gaspreisbremse

Für Privathaushalte und Unternehmen liefen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 aus. Das hatte die Bundesregierung im November beschlossen. Eine zunächst angekündigte Verlängerung bis zum Frühjahr 2024 entfällt. Nach dem von der Regierung festgelegten Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der mit den Stadtwerken Hemer vertraglich vereinbarte Gaspreis.

Wir haben die wichtigsten Infos zu den Preisbremsen zusammengefasst.

  • Diese galt vom 01. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. 
  • Rückwirkend wurden ab März 2023 auch die Entlastungsbeträge vom Januar und Februar angerechnet.
  • Die Preisbremse gilt für 80 % der Jahresverbrauchsprognose.
  • Der gedeckelte Preis für Gas lag bei 12 ct/kWh brutto.*
  • Der gedeckelte Preis für Wärme lag bei 9,5 ct/kWh brutto.*
  • Die übrigen 20 % wurden mit dem für den jeweiligen Tarif geltenden Preis abgerechnet.
  • Energiesparen lohnt sich. Tipps zum Energiesparen finden Sie unter www.sparenwasgeht.de
  • Die Entlastungen wurden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert.

* für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen unter 1,5 Millionen kWh Gas-Jahresverbrauch

Erläuterungstabelle Energiebremsen

Prognostizierter Jahresverbrauch

Antrag auf Anpassung des prognostizierten Jahresverbrauchs

Berechnung der Preisbremse anhand eines Beispiels

Verbrauchsgrenze und Referenzpreise

Höchstgrenze Entlastungsbetrag

Wohnungswechsel in 2022 oder 2023

Vertragskündigung

Lieferantenwechsel

Entlastungsbetrag Dezember

Die weiterhin bestehende Unsicherheit auf den Energiemärkten und die in diesem Zusammenhang stark gestiegenen Beschaffungskosten und Herausforderungen im Gas-Großhandel haben die Bundesregierung zum Handeln veranlasst. Durch die Einführung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG1) werden Vorschläge zur Entlastung für Verbraucher:innen geregelt. In der ersten Stufe stellt der Bund für den sogenannten “Entlastungsbetrag“ bzw. der „Soforthilfe Dezember“ finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Soforthilfegesetz für Haushalt/Gewerbe/Wohnungswirtschaft Stufe 1 hat am 10.11.2022 dem Bundestag vorgelegen und wurde am 14.11.2022 im Bundesrat beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 18.11.2022, so dass diese inzwischen in Kraft getreten ist.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/soforthilfe-dezember-2139268

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Wer bekommt keinen Entlastungsbetrag?

Wie hoch ist die Höhe des Entlastungsbetrags (§2 Soforthilfegesetz)?

Wie erhält man den Entlastungsbetrag?

Einsparverordnung 

Die vorliegende Verordnung (EnSikuMav) regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten soll.

Gaspreise ab dem 01.10.2022 und deren Hintergründe

Wir freuen uns, unsere Gaskunden darüber zu informieren, dass

  • die zum 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage entfällt,
  • die Mehrwertsteuer für Erdgaslieferungen u. Wärme rückwirkend über die Endabrechnung* für das gesamte Jahr auf 7 % reduziert wird,
  • wir die Preise für die Gastarife entsprechend reduziert haben

Aufgrund der sehr kurzfristig bekannt gegebenen gesetzlichen Verordnungen konnten wir die Abschlagshöhe für Gas und Wärme leider nicht mehr automatisch für den Oktoberabschlag anpassen.

Wir bitten Sie daher um Entschuldigung und empfehlen die Abschlagshöhe ab November in unserem Online-Kundenportal zu reduzieren. Hierfür ist lediglich eine kostenlose Registrierung notwendig.

Alle Gaskunden erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben mit den entsprechenden Brutto-Preisen mit 7 % MwSt. zum 1. Oktober und weiteren Informationen.

*sofern die Belieferung über den 30. September hinaus geht (d.h. bei Lieferende einschließlich 30. September gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%)

Gaspreiserhöhung ab dem 01.09.2022 und deren Hintergründe

Gas wird bei den Stadtwerken Hemer ab dem 01.09.2022 um 5,40 Cent netto (6,426 Cent brutto) im Grundversorgungstarif für Bestandskunden teurer. 

Die Stadtwerke Hemer erhöhen zum 01.09.2022 die Arbeitspreise für die Gasversorgung um 6,426 Cent pro Kilowattstunde (inklusive Mehrwertsteuer) im Grundversorgungstarif. Der Grundpreis bleibt unverändert. Aufgrund der notwendigen deutlichen Preiserhöhung wird systemseitig in Abhängigkeit des Kundenverbrauchs ein neuer Abschlag berechnet. Die Höhe des neuen Abschlags wird den Kunden per Anschreiben mitgeteilt.

Viele andere Versorger haben bereits zum 01.04. ihre Preise erhöht, so dass die Kunden der Stadtwerke länger von den niedrigen Gaspreisen profitieren konnten. Zur Verteilung der höheren Energiekosten passen die Stadtwerke ihre Preise zum 01.09. an. 

Ursachen für erhöhte Energiepreise

Wieso wirken sich die gestiegenen Energiepreise erst jetzt beim Kunden aus?

Auswirkungen für den Kunden zum 01.09.2022

Anpassung der Abschlagszahlungen

Gibt es einen staatlichen Heizkostenzuschuss und welche weiteren Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung gibt es?

Weitere Entwicklung der Kundenpreise 2023 (inkl Netzentgelte, Co2-preis)

Versorgungssicherheit - Mangellage Gas – Aufforderung zur Einsparung von Energie!

Derzeit ist die Versorgung gewährleistet, aber wir müssen unseren Blick auf den kommenden Winter richten. Es geht darum, alle Maßnahmen für möglichst hohe Füllstände in den Speichern zu ergreifen, damit entsprechende Reserven für die kältere Jahreszeit vorhanden sind.

Die Stadtwerke stehen hierzu in engem Austausch mit Vertretern der Energiewirtschaft und der Bundesnetzagentur.

Um den Gasverbrauch in Deutschland zu senken, wird die Stromerzeugung aus Gas reduziert. Als Ersatz sollen Kohlekraftwerke aus der Netz- und Sicherheitsreserve und solche, die im Rahmen des Kohleausstiegs dieses oder im kommenden Jahr aus dem Markt ausgeschieden wären, in Betriebsbereitschaft versetzt werden.

Auch wenn das Energiesicherungsgesetz vorsieht, dass Haushaltskunden zur geschützten Kundengruppe gehören, ruft die Bundesregierung zum Energiesparen durch die Haushaltskunden auf, auch um Gas für Produktionsbetriebe vorzuhalten und damit Arbeitsplätze zu sichern.  

In Hemer gehören insgesamt lediglich zehn Kunden zu den nicht geschützten Kundengruppen.

Energiespartipps

Wieso hilft die Reduzierung von Energie durch die Haushalte?

Was ist der Notfallplan Gas?

Welche Aktionen erfolgten in der Frühwarnstufe?

Was verbirgt sich hinter dem einberufenen Krisenteam?

Was passiert in der Alarmstufe?

Notfallstufe: Was passiert, wenn sich die Lage extrem verschärft?

Welche Mechanismen sieht das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) vor?

Wie würde die Umsetzung aussehen?

Hintergrundwissen

Ist Flüssiggas (LNG) eine Alternative zu Gas?

Marktraumumstellung von L- auf H-Gas

Kostet H-Gas mehr als L-Gas?

Entwicklung der Speicherstände