Gasflammen

Gasbeschaffenheit

Gasbeschaffenheit 

Für die Beschaffenheit des Erdgases gilt folgendes:

Wobbezahl (Wo), Brennwert (Ho) und relative Dichte (d) liegen im Bereich der Gruppe L des Arbeitsblattes G 260.

Der Brennwert (Ho, n) des Erdgases beträgt zurzeit etwa 11,630 kWh/m3.
Die relative Dichte (d) des Erdgases beträgt etwa 0,62.
Der Wobbe-Index (Wo, n) des Erdgases wird mit der nach den DVGW-Richtlinien (G 260) zulässigen Schwankungsbreite um den Nennwert Wo = 12,4 kWh/m3 schwanken.
Der Schwefelwasserstoffgehalt des Erdgases beträgt höchstens 5 mg/m3.
Der Mercaptanschwefelgehalt des Erdgases beträgt höchstens 16 mg/m3.
Der Gesamtschwefelgehalt des Erdgases beträgt höchstens 150 mg/m3.
Der Wassertaupunkt und der Kohlenwasserstoff-Kondensationspunkt liegen bei dem jeweiligen Übergabedruck des Erdgases unter 0° C.

Die Stadtwerke sind berechtigt, die Bestimmungen über die Gasbeschaffenheit zu ändern. Der erstmalige Wechsel der Gasbeschaffenheit ist dem Kunden mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich anzukündigen. In der Folgezeit kann ein Wechsel der Gasbeschaffenheit nach einer schriftlichen Vorankündigung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen erfolgen, es sei denn, dass Versorgungsstörungen zu befürchten sind und deshalb ein Wechsel der Gasbeschaffenheit kurzfristig notwendig ist. Die Stadtwerke haben in dem letzteren Fall den Kunden unverzüglich zu informieren. Eventuelle technische Änderungen an den Anlagen des Kunden aus Anlass der Veränderung der Gasbeschaffenheit werden vom Kunden veranlasst. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.